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Weihnachtsurlaub 2024

Von Dienstag, 24.1.2024, bis Montag, 06.01.2025, bleibt die Praxis geschlossen.

Erster Arbeitstag im Neuen Jahr ist Dienstag, 07.01.2025.

Anfahrt zur Praxis

Mit der Straßenbahn:

Die nächste Haltestelle ist Reichenbach Bahnhof. Von dort kurz bergan zur Pforzheimer Straße laufen, über den Zebrastreifen gegenüber leicht rechts und gleich wieder links auf der Adolf-Kolping-Str. laufen, den ersten Abzweig links auf der Goethestraße bis zur Friedenstraße laufen, rechts abbiegen und gleich wieder links bergab auf dem Neuen Weg die Stuttgarter Straße queren und gleich die Kinzigstraße bergan laufen, links abiegen: rechter Hand liegt dann die Praxis; Rheinstraße 7.

Mit dem Bus:

Die nächste Haltestelle ist vor dem Radio-Museum auf der Stuttgarter Straße. Von dort kurz bergan bis zur Kinzigstraße laufen, links abiegen: rechter Hand liegt dann die Praxis; Rheinstraße 7.

Mit dem Auto:

I.) Falls Sie von der Herrenalber Straße Richtung Waldbronn-Reichenbach fahren:

Zufahrt bergan über den wiedereröffneten unteren Teil der Pforzheimer Straße nach Waldbronn, dort im Ort bei der Rechtskurve gleich links abbiegen in die Stuttgarter Straße, weiterfahren und dann links abbiegen in die Kinzigstraße, diese hochfahren bis an das Ende der Straße, dort links abbiegen in die Rheinstraße: rechter Hand liegt dann die Praxis; Rheinstraße 7.

II.) Falls Sie von der Autobahn A8 (Ausfahrt Karlsbad) herkommen:

Richtung Waldbronn fahren, Richtung Reichenbach abbiegen, auf der Stuttgarter Straße nach der Kurve rechts in die erste Straße (Kinzigstraße) rechts abbiegen und hochfahren: schon sind Sie in der Rheinstraße.

GPS-Daten für das Navi/Smartphone:

DG (Dezimal): 48.926355 Breite, 8.476026 Länge

GMS (Grad/Minuten/Sekunden):

N 48°55’34878″ Breitengrad  O 8°28’33693″ Längengrad

 

Zur Information

Rezeptwünsche können Sie auch telefonisch durchgeben. Bitte rechnen Sie mit 2 – 4 Tagen Bearbeitungszeit.

Patienten aus Waldbronn holen ihre Rezepte bitte selbst ab. Patienten von außerhalb Waldbronn wird das Rezept zugesandt.

Seit dem 1. November 2020 verlangt der Gesetzgeber, dass bei jeder Verordnung auf dem Rezept folgende Angaben zwingend erforderlich sind:

  • Name des Medikamentes (z.B. Novodigal)

    Stärke (z.B. 0,2 mg)

  • Handelsform (Tabletten, Tropfen, Globuli, Zäpfchen, Salbe, etc.)

  • Packungsgröße (z.B. 28 Tbl.)

  • Dosierung und Tageszeit der Einnahme (z.B. 1 – 0 – 0)

Nur, wenn Sie uns diese Angaben bei jeder Rezeptbestellung, ob mündlich oder schriftlich, korrekt mitteilen, kann eine Ausstellung des Rezeptes erfolgen.